Mietwagenbedingungen
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Ege VIP Tur Personenbeförderungs- und Dienstleistungsvertrag

Dieser Vertrag regelt die Bedingungen und Bestimmungen für die von Ege VIP Tur angebotenen VIP-Transfer- und Chauffeurfahrzeugdienste.

Ege VIP Tur, das seinen Gästen bei VIP-Transfers und chauffierten Fahrzeuganmietungen höchste Standards bieten möchte, hat die folgenden Servicebedingungen festgelegt, um ein transparentes und zuverlässiges Reiseerlebnis zu gewährleisten. Alle über https://www.egeviptur.com/ vorgenommenen Reservierungen unterliegen den nachstehend aufgeführten Bedingungen des „Personenbeförderungs- und Dienstleistungsvertrags“.

1. Vertragsparteien und Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag umfasst die Bedingungen, unter denen die Beförderung unserer Gäste (nachfolgend „Fahrgast/Kunde“ genannt) vor oder nach einem Flug von den von ihnen angegebenen Adressen zu Flughäfen oder umgekehrt zu den jeweiligen Zielorten von Ege VIP Tur (der „Agentur“) gegen ein bestimmtes Entgelt erbracht wird.

2. Serviceentgelt, Zusatzgebühren und Zahlungsbedingungen

  • Preisgestaltung: Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die auf unserer Website oder über unsere Kommunikationskanäle angegebenen Vertragsentgelte ohne Mehrwertsteuer.
  • Anfragen für zusätzliche Zwischenstopps: Wünsche nach Stopps oder Besuchen außerhalb der vorab festgelegten Route sind nur dann kostenlos, wenn sie auf der Hauptstrecke liegen und keine Wartezeit erfordern. Für jeden zusätzlichen Ort außerhalb der Route ist vom Fahrgast eine Zusatzgebühr von 250 TL zu entrichten.
  • Kindersitz: Sofern bei der Reservierung angefordert, wird im zugewiesenen Fahrzeug gegen eine Zusatzgebühr von 250 TL ein Kindersitz bereitgestellt.
  • Zahlungsmethoden: Banküberweisung/EFT, Kreditkarte (Virtuelles POS/Mail Order), Barzahlung im Fahrzeug oder Vorauszahlung sind möglich.
  • Rechnungsstellung: Rechnungen für die in Anspruch genommene Leistung werden gemäß den Vorschriften des türkischen Steuerverfahrensgesetzes innerhalb von 7 (sieben) Tagen, einschließlich des Leistungstags und ohne Monatsüberschreitung, ausgestellt und dem Kunden übermittelt.

3. Reservierung, Stornierung und Änderungsverfahren

Die Einhaltung der Reservierungsfristen ist von großer Bedeutung, damit unsere Transferabläufe vollständig und ordnungsgemäß geplant werden können:

  • Normale Tage: Um den Transferservice in Anspruch nehmen zu können, muss die Reservierung spätestens 12 (zwölf) Stunden vor der geplanten Uhrzeit erfolgen.
  • Besondere Tage: Aufgrund der hohen Auslastung an religiösen/nationalen Feiertagen, zum Jahreswechsel und an gesetzlichen Feiertagen müssen Reservierungen spätestens 48 (achtundvierzig) Stunden im Voraus vorgenommen werden.
  • Stornierung und Rückerstattung: Werden Stornierungsanfragen spätestens 12 Stunden vor der Transferzeit mitgeteilt, erfolgt eine vollständige Rückerstattung. Bei späteren Stornierungen erfolgt keine Rückerstattung, da das Fahrzeug bereits in den Einsatzplan aufgenommen wurde. Bei Aktions- oder Sonderangeboten besteht kein Anspruch auf Stornierung, Änderung oder Rückerstattung.

4. Betriebliche Bedingungen, Route und Wartezeiten

  • Fahrzeugzuteilung: Ege VIP Tur kann im Falle betrieblicher Erfordernisse und nach entsprechender Information des Kunden das Fahrzeug durch ein anderes Fahrzeug derselben Kategorie ersetzen. Akzeptiert der Kunde diesen Austausch nicht, entsteht ein Anspruch auf vollständige Rückerstattung; ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist jedoch ausgeschlossen.
  • Routenfestlegung: Die Route vom Abfahrtsort bis zum Zielort wird unter Berücksichtigung von Verkehr, Straßenverhältnissen und Sicherheitskriterien ausschließlich von den Fahrern und dem Operationsteam von Ege VIP Tur festgelegt. Der Fahrgast hat kein Recht, eine Routenänderung oder längere Wartezeiten an nicht vorgesehenen Orten zu verlangen.
  • Verspätung der Agentur: Das Transferfahrzeug verpflichtet sich, zur festgelegten Zeit und am festgelegten Ort bereit zu sein. Verspätungen von bis zu 15 (fünfzehn) Minuten, die durch Wetterbedingungen, plötzlichen Verkehr oder ähnliche Gründe entstehen, gelten als angemessen. Überschreitet die Verspätung 15 Minuten, ist der Kunde nicht verpflichtet, auf das Fahrzeug zu warten, und kann eine vollständige Rückerstattung verlangen. (Für Verspätungen, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug aufgrund von Sicherheitsvorschriften einer Anlage oder Wohnanlage nicht eingelassen wird, haftet die Agentur nicht.)
  • Wartezeit für den Fahrgast: Der Kunde muss zur Transferzeit mit seinem Gepäck am Transferpunkt bereit sein. Das Fahrzeug ist verpflichtet, höchstens 10 (zehn) Minuten auf den Kunden zu warten. Erscheint der Kunde innerhalb dieser Frist nicht (No-show), ist das Fahrzeug berechtigt abzufahren; eine Rückerstattung erfolgt nicht.

5. Gepäck, Haustiere und besondere Anforderungen

  • Gepäckkapazität: Bei Transfers mit Ege VIP Tur beträgt das zulässige Gepäckgewicht pro Person maximal 15 kg. Nicht standardmäßige Gegenstände wie Säcke, Kisten oder gewerbliche Kartons werden im Fahrzeug nicht akzeptiert. Für nicht deklarierte Gepäckstücke, die im oder außerhalb des Fahrzeugs vergessen, verloren oder beschädigt werden, haftet die Agentur weder materiell noch immateriell.
  • Verbotene Gegenstände: Im Gepäck dürfen sich keine brennbaren, entzündlichen, explosiven, narkotischen, radioaktiven, stark riechenden oder nach den Gesetzen der Republik Türkiye verbotenen Stoffe befinden. Wird ein solcher Umstand vom Fahrer festgestellt, wird das Gepäck nicht in das Fahrzeug aufgenommen, der Transfer kann storniert und die zuständigen Behörden können informiert werden.
  • Beförderung von Haustieren: Der Wunsch nach Beförderung eines Haustiers ist bei der Reservierung anzugeben. Haustiere (sofern deren Haltung und Transport gesetzlich zulässig sind) dürfen nur in geeigneten Transportboxen und in Begleitung eines Erwachsenen befördert werden.
  • Rollstuhl: Gäste, die einen Rollstuhl benötigen, müssen dies im Reservierungsstadium mitteilen, damit ein geeignetes Fahrzeug bereitgestellt werden kann.

6. Pflichten des Fahrgasts und Sicherheitsregeln

Während des Transfers sind alle Fahrgäste gemäß dem türkischen Straßenverkehrsgesetz verpflichtet, Sicherheitsgurte anzulegen. Der Gast, der die Leistung erwirbt, ist verpflichtet, beim Einsteigen dem Fahrer oder dem zuständigen Personal einen gültigen Ausweis sowie die Reservierungsunterlagen vorzulegen. Andernfalls kann der Transfer nicht durchgeführt werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen ohne erwachsene Begleitperson nicht allein reisen.

7. Haftungsausschluss und Leistungsstörungen

Ege VIP Tur verpflichtet sich, sämtliche Fahrzeuge seiner Flotte regelmäßig warten zu lassen, die erforderlichen Unfallversicherungen zu unterhalten und die notwendigen Sicherheitsausrüstungen bereitzustellen. Jedoch gilt Folgendes:

  • Ege VIP Tur haftet nicht für Flugannullierungen, Verspätungen oder betriebliche Störungen, die von Fluggesellschaften verursacht werden.
  • Im Falle einer Leistungsstörung aufgrund unvorhergesehener Umstände wie Straßen- und Wetterverhältnissen, Fahrzeugpannen, plötzlichen gesundheitlichen Problemen des Fahrgasts oder Fahrers oder Kontrollen durch Sicherheitsbehörden ist die Haftung der Agentur ausschließlich auf die Rückerstattung des erhaltenen Transferentgelts beschränkt. Der Fahrgast kann keine Entschädigung für verpasste Flugtickets oder sonstige materielle oder immaterielle Schäden verlangen.
  • Bei gesundheitlichen Problemen des Fahrgasts oder des Haustiers im Fahrzeug ist der Fahrer verpflichtet, die nächstgelegene private oder öffentliche Gesundheitseinrichtung anzufahren. Ege VIP Tur haftet nicht für während dieses Vorgangs entstehende Personen- oder Sachschäden.

8. Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen, wie Naturkatastrophen, ungünstige Wetterbedingungen, Terrorereignisse, Krieg, Streik, Aussperrung, öffentliche Unruhen, Ausrufung des Ausnahmezustands oder behördliche Beschränkungen, wird dieser Vertrag ausgesetzt. Die Unmöglichkeit der Leistungserbringung bis zum Wegfall solcher Umstände begründet für keine der Parteien ein Recht auf Kündigung oder Schadensersatz.

9. Zuständige Gerichte und Inkrafttreten

Für die Beilegung sämtlicher Streitigkeiten aus der Durchführung oder Auslegung dieses Vertrags gelten die Gesetze und Rechtsvorschriften der Republik Türkiye (einschließlich insbesondere des Straßentransportgesetzes Nr. 4925); ausschließlicher Gerichtsstand sind die Gerichte und Vollstreckungsbehörden von Burdur.

Sämtliche Gäste, die die Leistung per virtuellem POS, Banküberweisung, EFT oder Mail Order erwerben, die den Reservierungsvorgang direkt abschließen oder die den Service aufgrund einer von Dritten in ihrem Namen vorgenommenen Reservierung in Anspruch nehmen, gelten als Personen, die sämtliche Bestimmungen dieses Vertrags gelesen, verstanden und vollständig akzeptiert haben.

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